Drittfinanzierte Anlagegeschäfte und Rechte des Anlegers gegenüber der Bank
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Der Autor untersucht – entsprechend der Themenstellung – Anlagegeschäfte, zu deren Finanzierung der Anleger eine Bank einschaltet. Es geht also nicht um den drittfinanzierten Erwerb von Verbrauchs- oder Konsumgütern, im Vordergrund steht vielmehr der Erwerb von Kapitalanlagen im Allgemeinen, von Immobilien sowie von Beteiligungen etwa an einem Fonds oder an einer Publikumsgesellschaft. In Ermangelung eigenen Kapitals und/oder aus steuerlichen Gründen schaltet der Anleger einen Finanzierer ein, so dass ein Dreipersonenverhältnis mit zwei zugrundeliegenden bilateralen Verträgen entsteht. Vor diesem Hintergrund ist Kapitel 1 den drittfinanzierten Anlagegeschäften gewidmet, wobei zunächst die in Betracht kommenden Anlagegeschäfte (A.) und sodann die verschiedenen Finanzierungsformen (B.) umfassend dargestellt werden. In einem weiteren Abschnitt (C.) erfolgt eine Beschreibung und Analyse der rechtlichen Besonderheiten, die sich daraus ergeben, dass es sich bei drittfinanzierten Geschäften um verbundene Verträge handelt, für die der Gesetzgeber bei Verbraucherbeteiligung zahlreiche Sonderregelungen geschaffen hat. In Kapitel 2 werden die Rechte des Anlegers gegenüber der ausschließlich finanzierenden Bank untersucht, wenn das vom Darlehensvertrag eigentlich rechtlich unabhängige Anlagegeschäft mit einem Dritten fehlgeschlagen ist. Nach allgemeinen Vorerwägungen (A.) werden neben den denkbaren Widerrufskonstellationen (B.) und neben der Haftung der lediglich kreditgebenden Bank u. a. Nichtigkeits- und sonstige Unwirksamkeitsgründe (E.), die Haftung aus Delikt (G.) und das Rechtsinstitut der Verwirkung analysiert. Das mit „Analysierende Betrachtung“ überschriebene 3. Kapitel wendet sich neueren Entwicklungen in der Legislative und in der Rechtsprechung zu und beleuchtet auch kurz die wissenschaftliche Diskussion zur Einheitstheorie sowie zur Trennungstheorie. Das Buch schließt mit einem Fazit, das aus einer Zusammenfassung (A.), einem Ausblick (B.) und einer Schlussbemerkung (C.) besteht. Als wesentliche Erkenntnisse und Thesen der Studie können folgende Gesichtspunkte hervorgehoben werden: Zum einen die Ausführungen über die zentrale Rolle des Widerrufsrechts bei Erwerbs- und Anlagegeschäften sowie der Aspekt des Missbrauchs dieses Rechts, dem mit der Befristung und Verwirkung zu begegnen sei. Zum anderen die Feststellung, dass bei der Finanzierung von Finanzinstrumenten und Immobilien die günstigen Verbundregeln kaum Anwendung finden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Diskussion, ob zu den zum Ausschlusstatbestand des § 358 Abs. 5 BGB zählenden Finanzinstrumenten auch die kreditfinanzierte Investition in Personengesellschaften zu rechnen ist.