Information der lokalen Öffentlichkeit durch kommunale Amtsblätter und Telemedienangebote
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Wer darf die lokale Öffentlichkeit in welchem Umfang informieren? Immer häufiger setzen sich Presseverlage zur Wehr und verlangen, dass kommunale Amtsblätter und Telemedienangebote ihre Publikationstätigkeit – von eng umgrenzten Ausnahmen abgesehen – auf öffentliche Bekanntmachungen und sonstige amtliche Mitteilungen beschränken; insbesondere der redaktionelle Teil im Amtsblatt bzw. Telemedienangebot wird für unzulässig erachtet. Pressewirtschaft gegen kommunale Publikumsinformation In der Rechtspraxis und in der Rechtswissenschaft wird die Problematik vornehmlich unter wettbewerbsrechtlichen Vorzeichen behandelt; dabei wird die »Staatsferne der Presse« postuliert, mit einem Funktionsverbot zu Lasten der Kommunen versehen und im Sinne des Lauterkeitsrechts als Marktverhaltensregelung qualifiziert. Kommunalrechtliche Kompetenzordnung versus Wettbewerbsrecht und Presserecht Die Studie erinnert an die kategoriale Unterscheidung zwischen Marktzutritt und Marktverhalten, rückt das für die Kommunen maßgebliche Verfassungs- und Verwaltungsrecht beim Zugriff auf die komplexe Materie in den Vordergrund und widerspricht den Versuchen einer gewissen Verabsolutierung der Pressefreiheit gegenüber kommunalen Amtsblättern und Telemedienangeboten. Landesrechtliche Vorschriften Das einschlägige Recht aller Flächenländer findet Berücksichtigung. In den Anhängen I und II sind relevante landesrechtliche Vorschriften und sonstige einschlägige Dokumente abgedruckt. Ausgangslage Die Information der Öffentlichkeit über das – jeweilige – lokale Geschehen ist für die örtliche Gemeinschaft schon immer von großer Bedeutung gewesen. Dem vorhandenen Informationsbedürfnis wird seitens der Presse aber offenbar nur unzureichend Rechnung getragen. Für umfassende Recherchen, die Zeit und monetären Aufwand erfordern, sind viele lokale Printtitel einfach nicht entsprechend aufgestellt. Auf der anderen Seite enthalten kommunale Amtsblätter immer häufiger einen redaktionellen Teil zum Ortsgeschehen (teilweise auch Anzeigen) und informieren damit über die vielfältigen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft; die Informationsversorgung der Einwohner wird damit weitgehend sichergestellt. Der unaufhaltsame Einzug der elektronischen Kommunikation führt überdies zu entsprechenden kommunalen Telemedienangeboten. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
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Information der lokalen Öffentlichkeit durch kommunale Amtsblätter und Telemedienangebote, Friedrich Schoch
- Jazyk
- Rok vydání
- 2019
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Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Information der lokalen Öffentlichkeit durch kommunale Amtsblätter und Telemedienangebote
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Friedrich Schoch
- Vydavatel
- Richard Boorberg Verlag
- Rok vydání
- 2019
- Vazba
- pevná
- ISBN10
- 3415065693
- ISBN13
- 9783415065697
- Série
- Schriften zum deutschen und europäischen Kommunalrecht
- Kategorie
- Právní literatura
- Anotace
- Wer darf die lokale Öffentlichkeit in welchem Umfang informieren? Immer häufiger setzen sich Presseverlage zur Wehr und verlangen, dass kommunale Amtsblätter und Telemedienangebote ihre Publikationstätigkeit – von eng umgrenzten Ausnahmen abgesehen – auf öffentliche Bekanntmachungen und sonstige amtliche Mitteilungen beschränken; insbesondere der redaktionelle Teil im Amtsblatt bzw. Telemedienangebot wird für unzulässig erachtet. Pressewirtschaft gegen kommunale Publikumsinformation In der Rechtspraxis und in der Rechtswissenschaft wird die Problematik vornehmlich unter wettbewerbsrechtlichen Vorzeichen behandelt; dabei wird die »Staatsferne der Presse« postuliert, mit einem Funktionsverbot zu Lasten der Kommunen versehen und im Sinne des Lauterkeitsrechts als Marktverhaltensregelung qualifiziert. Kommunalrechtliche Kompetenzordnung versus Wettbewerbsrecht und Presserecht Die Studie erinnert an die kategoriale Unterscheidung zwischen Marktzutritt und Marktverhalten, rückt das für die Kommunen maßgebliche Verfassungs- und Verwaltungsrecht beim Zugriff auf die komplexe Materie in den Vordergrund und widerspricht den Versuchen einer gewissen Verabsolutierung der Pressefreiheit gegenüber kommunalen Amtsblättern und Telemedienangeboten. Landesrechtliche Vorschriften Das einschlägige Recht aller Flächenländer findet Berücksichtigung. In den Anhängen I und II sind relevante landesrechtliche Vorschriften und sonstige einschlägige Dokumente abgedruckt. Ausgangslage Die Information der Öffentlichkeit über das – jeweilige – lokale Geschehen ist für die örtliche Gemeinschaft schon immer von großer Bedeutung gewesen. Dem vorhandenen Informationsbedürfnis wird seitens der Presse aber offenbar nur unzureichend Rechnung getragen. Für umfassende Recherchen, die Zeit und monetären Aufwand erfordern, sind viele lokale Printtitel einfach nicht entsprechend aufgestellt. Auf der anderen Seite enthalten kommunale Amtsblätter immer häufiger einen redaktionellen Teil zum Ortsgeschehen (teilweise auch Anzeigen) und informieren damit über die vielfältigen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft; die Informationsversorgung der Einwohner wird damit weitgehend sichergestellt. Der unaufhaltsame Einzug der elektronischen Kommunikation führt überdies zu entsprechenden kommunalen Telemedienangeboten. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)