Zwischen Erziehung, Heilung und Zwang
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Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs kam es in der Sowjetischen Besatzungszone zu einer Reihe von Neuregelungen im Umgang mit krankheitsverdächtigen und geschlechtskranken Personen, die bis weit in die DDR wirkten. Die Selbstbestimmung betroffener Personen wurde eingeschränkt, die Rechte der Gesundheitsbehörden erweitert, und mit dem Fürsorgeheim für Geschlechtskranke wurde ein vollkommen neuer Typ einer totalen Institution in Deutschland eingeführt. Angelehnt an das sowjetische Modell der Prophylaktorien sollten zwangseingewiesene Personen in den Fürsorgeheimen isoliert, therapiert und durch Arbeit erzogen werden. Die Umsetzung dieser Neuregelungen in der Praxis wird an den Beispielen des Fürsorgeheims für Geschlechtskranke Schloss Osterstein in Zwickau, des Fürsorgeheims für Geschlechtskranke Leipzig-Thonberg und der geschlossenen Venerologischen Station Leipzig-Thonberg gezeigt.