Nudging
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Jedem sind sog. „Nudges“ schon begegnet. Diese zwingen kein bestimmtes Verhalten auf, wollen aber in eine bestimmte Richtung schupsen („to nudge“). Stephan Gerg untersucht die verfassungsrechtlichen Grenzen, wenn die öffentliche Hand auf den Bürger unbewusst oder nur halb bewusst durch „Nudges“ und damit abseits von Ge- und Verboten sowie wirtschaftlichen Anreizen einwirkt. Hierzu zählen beispielweise Moralappelle, das Einwirken auf den Bürger durch sozialen Druck oder eine Widerspruchslösung im Organspenderecht. Ausgehend von einem juristisch definierten Begriff des Nudgings sollen anhand einer ebenfalls neuen Typologie die verfassungsrechtlichen Maßstäbe untersucht werden - insbesondere die grundrechtlichen Grenzen, der Vorbehalt des Gesetzes und der effektive Rechtsschutz. Im Mittelpunkt steht dabei die Besonderheit des Einwirkens auf die innere Autonomie, die Möglichkeit, den Willen des Bürgers über verborgene oder halb verborgene Beeinflussungspfade zu lenken, um ihm zu „besseren Entscheidungen“ zu verhelfen. Wird bereits der Wille des Adressaten beeinflusst, braucht es keine Ver- oder Gebote mehr. Doch der demokratische Rechtsstaat spielt mit offenen Karten. In den Worten des zitierten Goethe ist keiner mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein.