Adversarii ecclesiae, aufstrebende Territorialherren und gläubige Kirchenreformer
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Kirche im Mittelalter bedeutete zunächst – neben ihrer Funktion als Kultort – Sicherung und Organisation christlicher Frömmigkeitspraxis, hieß Verwalterin der Sakramente und Hüterin des göttlichen Gnadenschatzes zu sein, für deren gerechte Austeilung sie einzustehen hatte, und sie war damit zugleich Legitimationsinstanz weltlicher Herrschaft. Neben diesen geistlichen Aufgaben, den spiritualia, fielen ihr über die Jahrhunderte seit ihrem Bestehen in römischer Zeit zunehmend weltliche Aufgaben zu – temporalia – und übte sie zunehmend selbst weltliche Herrschaft über Land und Leute aus. Kirchenrechtlich war das ein Problem, für das Lösungen gefunden werden mussten. Geistliche konnten und durften nicht ohne weiteres weltliches Recht sprechen und gar Blutgerichtsbarkeit ausüben; sie selbst unterlagen weltlichem Recht nicht. Zur Lösung solcher Probleme gehörte das Institut der Kirchenvogtei, das Laien zugänglich war und weltliche Handhabungen und Herrschaft für die Kirche und Ihre geistlichen Dignitäten ermöglichte. Martin Clauss widmet sich in seinem Festvortrag eben diesem zentralen Phänomen, das im Hochmittelalter eine differenzierte Ausprägung erfährt, dessen kaum zu überschätzende Bedeutung für das Verständnis von Kirche und Welt nicht allein – wie bislang in der Forschung – aus verfassungs- und (kirchen)rechtshistorischer Perspektive erfasst werden kann, sondern, wie Clauss zu zeigen versucht, methodisch erst in Verbindung mit sozial- und kulturhistorischem Zugriff unserem Verständnis für diese Form der Verknüpfung von geistlicher und weltlicher Sphäre zugänglich macht.