Die Eurasische Wirtschaftsunion im multilateralen Handelssystem
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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Eurasischen Wirtschaftsunion (Eurasian Economic Union). Die fünf Mitgliedstaaten – Armenien, Belarus, Kirgisistan, Kasachstan und Russland – verfolgen eine umfassende Integrationsstrategie und haben zu diesem Zweck den gegenseitigen Handel fast vollständig von Handelsbarrieren befreit. Auch die Maßnahmen, die auf den Handel mit Drittstaaten Anwendung finden, wurden weitgehend harmonisiert. Allerdings hat man bisher weder die Rechtsordnung der Eurasischen Wirtschaftsunion selbst noch ihr Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Regimen und Akteuren ausreichend untersucht. Die Arbeit setzt an diesem Befund an, wählt aber als Schwerpunkt eine spezifischere Perspektive: Als Zollunion befindet sich die Eurasische Wirtschaftsunion in einer besonderen Spannungs- und Konfliktlage und hat den Anforderungen des WTO-Rechts und konkret des Art. XXIV GATT zu entsprechen. Der Verfasser erhebt diese Frage zur zentralen Problemstellung und wagt eine erste Untersuchung der Vereinbarkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion mit den Anforderungen des Art. XXIV GATT.