Das quasidingliche Recht
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Funktion und Systematik der publizianischen Klage Kernstück der Arbeit ist eine umfassende Untersuchung der Anwendungsfälle der publizianischen Klage und der damit einhergehenden Konstellationen. Rechtsprechung und Teile des Schrifttums plädieren dafür, § 372 als Regelung über die relativ bessere Berechtigung zu verstehen. Daher möchten sie die publizianische Klage einerseits auf den Eigentumsvorbehaltskäufer, aber auch auf den Mieter anwenden, der nie ein dingliches Recht erwerben wird. Damit wird auch versucht, jener Rechtsprechung eine taugliche Grundlage zu geben, die aufgrund der Verwerfungen in der Kriegs- und Zwischenkriegszeit dem Mieter seit jeher einen petitorischen Räumungsanspruch gewährt hat. Diese Arbeit setzt sich kritisch mit der dogmatischen Begründung dieser Auffassung auseinander, und sie versucht, alternative Lösungsvorschläge aufzugreifen bzw zu entwerfen. Weiters soll sie zeigen, dass die analoge Anwendung des § 372 die im ABGB angelegte Unterscheidung von Schuld- und Sachenrecht verwischt, und dass die beschworene Schutzlosigkeit des bloß obligatorisch berechtigen Sachinhabers nicht besteht. Abschließend wird untersucht, ob § 372 als Grundlage für Schadenersatz- und Bereicherungsansprüche dienen kann.