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Gregor VII. und Heinrich IV. in Canossa 1077

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Der „Gang nach Canossa“ wurde und wird in der Geschichtsschreibung überwiegend nach politischen Kriterien interpretiert. Ernst-Dieter Hehl geht in seiner Studie einen neuen Weg und beschäftigt sich eingehend mit den Quellen zum Thema, die einen vielschichtigeren Blick auf die Ereignisse erlauben. Es zeigt sich, dass die Ordnungen zu Exkommunikation, Buße und Absolution, wie sie im Dekret Burchards von Worms oder im Pontificale Romano-Germanicum greifbar waren, das Geschehen maßgeblich bestimmten. Um als Exkommunizierter die Absolution zu erhalten, musste der König als erstes die Folgen seines vorangegangenen Fehlverhaltens beseitigen. So leistete König Heinrich vor Papst Gregor einen „Eid“ (Reg. IV,12a), in dem er sich verpflichtete, seinen Konflikt mit den Fürsten nach Maßgaben des Papstes beizulegen. Gregors VII. Brief an die deutschen Fürsten (Reg. IV,12) stellte sodann die erforderliche Mitteilung über die Absolution eines Exkommunizierten dar. Neben kirchlich-religiöse Vorstellungen trat mit der Kategorie des “honor” auch eine zeitgenössische soziale Kategorie. Mit seinem Erscheinen in Canossa erkannte Heinrich den honor des Papstes an, den er ihm 1076 in Worms noch abgesprochen hatte. Gregor tat seinerseits das Gleiche hinsichtlich des Königs, den er nun absolvierte. Heinrich wiederum verpflichtete sich gegenüber dem Papst, den honor der Fürsten, die ihm auf Seiten Gregors Widerstand geleistet hatten, unangetastet zu lassen.

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2019, pevná

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