Die Auswirkungen der Charta der Grundrechte auf die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Europäischen Union und in den Mitgliedstaaten
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Die schrittweise Entwicklung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union gehört zu den spannendsten Kapiteln der jüngeren Verfassungsgeschichte in Europa. Zwischen einer anfänglich (1969) funktional auf die Schaffung des Binnenmarktes ausgerichteten ökonomischen Logik und dem Inkrafttreten der Charta der Grundrechte im Jahr 2009 liegt ein langer Weg, der nach wie vor andauert und durch neue Herausforderungen geprägt wird. Die vorliegende Dissertation zeichnet diesen Weg nach und legt eine umfassende Entwicklungsgeschichte des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union vor. Sie diskutiert diese gesamte Entwicklung und verbindet sie mit der damit einhergehenden Verfassungsentwicklung in Europa. Im Zentrum der Arbeit stehen das Zusammenspiel der nationalen Verfassungsgerichte und des Gerichtshofes der Europäischen Union und letztendlich die Frage nach dem letzten Wort in der Auslegung des Unionsrechts. In diesem Prozess kommt der Charta der Grundrechte eine zentrale Bedeutung zu. Ihr Art. 51 Abs. 1 bildet das zentrale bundesstaatliche Scharnier, an dem sich Anwendung und Auslegung unterschiedlicher Verfassungs- und Integrationstheorien zu Wort melden und die Rechtsentwicklung beeinflussen.