Fälle zum Europarecht
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Der Fallsammlung liegt folgendes Konzept zugrunde: Die Lösungsvorschläge dienen der Überprüfung vorhandener Fähigkeiten. Wissenschaftliches „Beiwerk“ wurde ebenso weggelassen wie eine Auseinandersetzung mit Detailfragen. Stattdessen dienen die in jedem Fall beigefügten weiteren Hinweise einer eventuellen Vertiefung. Leitschnur jeder Lösung ist eine „Spitzenklausur“, wie sie im besten – aber zugegebenermaßen seltenen – Fall auch von einem Examenskandidaten hätte erstellt werden können. Um die Auswirkungen des Europarechts auf die gesamte Rechtsordnung herauszustellen, wurden verstärkt Sachverhalte mit wirtschaftsrechtlichen Bezügen gewählt. Falls diese Schwerpunktbildung mitunter zu Lasten der fallmäßigen Aufbereitung des institutionellen Teils des EU-Rechts gegangen sein sollte, wurde dies bewusst in Kauf genommen. Vielfach lehnen sich die Fälle an Leitentscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union an.