Frauen- oder Geschlechterquoten für den Vorstand von Aktiengesellschaften
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Der Frauenanteil im Vorstand deutscher Aktiengesellschaften ist trotz des Inkrafttretens des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst noch immer sehr niedrig. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Maßnahmen dem Gesetzgeber zur Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand zur Verfügung stehen und insbesondere, ob er eine mit § 96 Abs. 2 AktG nF vergleichbare Regelung für den Vorstand einführen dürfte. Während die rechtliche Zulässigkeit einer verbindlichen nationalen oder europarechtlichen Regelung des Frauenanteils in Aufsichtsräten bereits Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Abhandlungen ist, wird die Frage der Zulässigkeit einer verbindlichen Quotenregelung für den Vorstand bislang recht stiefmütterlich behandelt. Die Arbeit der Autorin leistet einen wesentlichen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke. Schwerpunkte der Arbeit bilden die umfassende Prüfung der Zulässigkeit einer nationalen Quotenregelung für den Vorstand anhand des Verfassungsrechts und der europäischen Grundfreiheiten. Die Arbeit gewährt zudem einen Überblick über die Entwicklung der nationalen und europäischen Gesetzgebung und Rechtsprechung zu Quotenregelungen für Gesellschaftsorgane. Schließlich werden die für öffentliche Unternehmen geltenden Besonderheiten verdeutlicht.