Allgemeines Verwaltungsrecht
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Das allgemeine Verwaltungsrecht gilt als Rechtsgebiet innerhalb des öffentlichen Rechts und bildet als solches eine eigenständige Lehr- und Forschungsdisziplin. Es hat allerdings nur teilweise rechtssatzmässigen Charakter und ist nicht kodifiziert . Im Wesentlichen handelt es sich um dogmatische Grundsätze, die weitgehend von Lehre und Rechtsprechung entwickelt worden sind. Diese Grundsätze bilden jedoch kein einheitliches System. Das vorliegende Lehrbuch zielt darauf ab, den Rechtsstoff systematisch und verständlich darzustellen und die wichtigsten Grundsätze anhand ausgewählter Urteile zu erörtern, um deren Tragweite besser aufzuzeigen. Es dient dem Transfer zwischen Theorie und Praxis und richtet sich insbesondere an Studierende, um ihnen den nicht immer einfachen Einstieg in dieses Fach zu erleichtern. Autoren: Prof. Dr., RA Bernhard Waldmann Prof. Dr., RA René Wiederkehr