Die rechtsmissbräuchliche Ingangsetzung eines Strafverfahrens
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Der Gesetzgeber hat das Strafverfahren geschaffen, um damit schützenswerte Interessen einer Person und der Gesellschaft zu wahren. Eine einzelne Person kann, indem sie die Behörde über eine Handlung informiert, ein solches Strafverfahren einleiten, damit über das Handeln des Staates bestimmen und massiven Einfluss auf das Leben der beschuldigten Person nehmen. Insbesondere bei einer medialen Berichterstattung über den betreffenden Fall kann dies weitreichende Folgen haben und über das Strafverfahren selbst hinausreichen. Ziel dieser Dissertation ist es, aufzuzeigen, wie die Strafverfolgungsbehörden zu handeln haben, wenn ein Strafverfahren aus missbräuchlichen Motiven eingeleitet wird und wie die zum Teil erheblichen Konsequenzen eines missbräuchlich in Gang gesetzten Strafverfahrens zum Schutz der beschuldigten Person zu kontrollieren und zu mindern sind. Autorin Elena Mara Wagen