Internal Investigations und Ermittlungsverfahren
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Compliance-Maßnahmen wie unternehmensinterne Ermittlungen – Internal Investigations – dienen dazu, auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften in Unternehmen bzw. durch Unternehmensangehörige zu reagieren. Ob Unterlagen aus Internal Investigations als Beweismittel beschlagnahmt und in späteren Straf- und Bußgeldverfahren berücksichtigt werden dürfen, ist hochumstritten. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob strafprozessuale Beschlagnahmeverbote, welche Strafverteidiger schützen, sich auf Internal Investigations übertragen lassen, wenn diese durch eine externe Anwaltskanzlei durchgeführt wurde. Aber zu fragen ist auch, ob strafprozessuale Schutzmechanismen auf Unternehmensangehörige übertragen werden müssen, gegen die im Rahmen von Internal Investigations ermittelt wird. Der erste Beitrag dieses Bandes setzt sich mit diesen Problemstellungen intensiv auseinander und erarbeitet einen Lösungsvorschlag. Das US-amerikanische Recht verfolgt einen anderen Ansatz als das deutsche Recht, hier nehmen Internal Investigations zudem teilweise eine andere Funktion im Gesamtgefüge ein. Der zweite Beitrag dieses Bandes legt diese Zusammenhänge offen. Das problematische Verhältnis, in dem Internal Investigations und staatliche Ermittlungen stehen, ist Gegenstand anhaltender juristischer Diskussionen. Diese sind im Spannungsfeld zwischen Unternehmensstrafrecht und Strafprozessrecht angesiedelt und werden immer wieder angefacht, zuletzt durch die Gesetzgebungsbestrebungen der Bundesregierung aus dem August 2019 zur Neureglung der Sanktionierung von Unternehmen, die erstmals auch konkrete Regelungen für Internal Investigations enthalten sollen. Dieser Band versteht sich als Beitrag zu dieser aktuellen Diskussion.