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(Bildungs-)Beratung im Jobcenter

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Empfänger von Arbeitslosengeld II sind statistisch betrachtet deutlich schlechter qualifiziert als Empfänger von Arbeitslosengeld I. 2018 waren gut 56 % der lang-zeitarbeitslosen Bezieher von Arbeitslosengeld II ohne formale Berufsqualifikation. Die Anzahl ausländischer Langzeitarbeitsloser ohne formale Qualifikation ist mit 85 % noch höher. Die Chance dieser Menschen, die Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden, ist gering. Das verursacht steigende Kosten in der Grundsicherung sowie negative Effekte im Hinblick auf die Teilhabechancen Langzeitarbeitsloser. Die Digitalisierung und steigende qualifikatorische Anforderungen, die mit Umwälzungen unter dem Stichwort Arbeit 4.0 einhergehen, erschweren es Geringqualifizierten immer mehr, Arbeit zu finden. Bildungsberatung ist eine Möglichkeit, sich dieser Problematik anzunehmen, indem Ungelernte zu Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung beraten werden. Da die Integrationsfachkräfte im Jobcenter Sanktionen verhängen können, die Beratungsgespräche in einem Zwangskontext stattfinden und nicht alle Integrationsfachkräfte über eine hinreichende beraterische Kompetenz verfügen, erweist sich das Bestreben, im Jobcenter gute Bildungsberatung zu leisten, aber als herausfordernd. Hinzu kommt, dass das im Zuge der sogenannten Hartz-Reformen eingeführt Steuerungs-system sich in Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtung geführt werden, negativ auf die Beratungsqualität auswirken kann. In diesem Text werden diese Herausforderungen auf Basis einer teilnehmenden Beobachtung des Autors aufgezeigt, der 5 ½ Jahre lang in drei Jobcentern gearbeitet hat. Geschildert wird, dass Bildungsberatung im Jobcenter möglich ist, dass die Bedingungen, unter denen sie stattfindet, den für eine konstruktive Beratung nötigen Rapport aber erschweren.

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