Beiträge zur Geschichte der Schultenhöfe in der westfälischen Grafschaft Mark
Autoři
Parametry
Kategorie
Více o knize
Im Mittelalter war im Gebiet der späteren Grafschaft Mark ein wesentlicher Teil des Grundeigentums in Hofesverbänden organisiert: eine Anzahl von Höfen unterstand jeweils einem Schultenhof als Oberhof unter Leitung des Schulten, eines Beamten des Grundherrn. Später wurden zahlreiche große Höfe ebenfalls als Schultenhöfe bezeichnet, obwohl sie nie eine Oberhof-Funktion hatten. — Abgesehen von wenigen freien Bauern bildeten die Bauern innerhalb wie außerhalb von Hofesverbänden den Stand der Hörigen: sie waren persönlich und wirtschaftlich von ihrem Grundherrn abhängig, bis 1808 die Bauernbefreiung von Napoleon begonnen und dann von Preußen vollendet wurde. Damit wurde der Bauer persönlich frei und Eigentümer seines Hofes.
Nákup knihy
Beiträge zur Geschichte der Schultenhöfe in der westfälischen Grafschaft Mark, Hans-Jürgen Schulze-Steinen
- Jazyk
- Rok vydání
- 2018
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
Navrhnout úpravu
- Titul
- Beiträge zur Geschichte der Schultenhöfe in der westfälischen Grafschaft Mark
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Hans-Jürgen Schulze-Steinen
- Vydavatel
- tredition
- Rok vydání
- 2018
- Vazba
- pevná
- ISBN10
- 3746943221
- ISBN13
- 9783746943220
- Kategorie
- Společenské vědy
- Anotace
- Im Mittelalter war im Gebiet der späteren Grafschaft Mark ein wesentlicher Teil des Grundeigentums in Hofesverbänden organisiert: eine Anzahl von Höfen unterstand jeweils einem Schultenhof als Oberhof unter Leitung des Schulten, eines Beamten des Grundherrn. Später wurden zahlreiche große Höfe ebenfalls als Schultenhöfe bezeichnet, obwohl sie nie eine Oberhof-Funktion hatten. — Abgesehen von wenigen freien Bauern bildeten die Bauern innerhalb wie außerhalb von Hofesverbänden den Stand der Hörigen: sie waren persönlich und wirtschaftlich von ihrem Grundherrn abhängig, bis 1808 die Bauernbefreiung von Napoleon begonnen und dann von Preußen vollendet wurde. Damit wurde der Bauer persönlich frei und Eigentümer seines Hofes.