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Reform des Personengesellschaftsrechts

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Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das am 1.1.2024 in Kraft tritt, zielt auf eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden Personengesellschaftsrechts ab. Die Reform fokussiert sich auf die Konsolidierung des GbR-Rechts, insbesondere die gesetzliche Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR und der persönlichen Haftung ihrer Gesellschafter. Die GbR, die nach den aktuellen §§ 705 ff. BGB als nicht rechtsfähige Gesamthandsgemeinschaft gilt, wird an die heutigen Bedürfnisse angepasst, was auch die KG und die OHG betrifft. Ein neues Gesellschaftsregister soll das Publizitätsdefizit der GbR beheben. Die Anmeldung im Register ist zwar freiwillig und nicht Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit, jedoch ist die Eintragung in Objektregister von einer vorherigen Eintragung im Gesellschaftsregister abhängig. Die Reform betrifft nicht nur neu gegründete, sondern auch bestehende Personengesellschaften, die sich an die neuen Regelungen anpassen müssen. Diese umfassende Reform des Personengesellschaftsrechts stellt Rechtsanwender vor neue Herausforderungen. Die Darstellung der Reform bietet einen schnellen Überblick über die zentralen Änderungen und deren Konsequenzen. Professor Ring erläutert das neue Regelwerk umfassend und verständlich.

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Reform des Personengesellschaftsrechts, Gerhard Ring

Jazyk
Rok vydání
2023
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Titul
Reform des Personengesellschaftsrechts
Jazyk
německy
Počet stran
200
ISBN10
3824016974
ISBN13
9783824016976
Série
Anotace
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das am 1.1.2024 in Kraft tritt, zielt auf eine grundlegende Überarbeitung des bestehenden Personengesellschaftsrechts ab. Die Reform fokussiert sich auf die Konsolidierung des GbR-Rechts, insbesondere die gesetzliche Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR und der persönlichen Haftung ihrer Gesellschafter. Die GbR, die nach den aktuellen §§ 705 ff. BGB als nicht rechtsfähige Gesamthandsgemeinschaft gilt, wird an die heutigen Bedürfnisse angepasst, was auch die KG und die OHG betrifft. Ein neues Gesellschaftsregister soll das Publizitätsdefizit der GbR beheben. Die Anmeldung im Register ist zwar freiwillig und nicht Voraussetzung für die Rechtsfähigkeit, jedoch ist die Eintragung in Objektregister von einer vorherigen Eintragung im Gesellschaftsregister abhängig. Die Reform betrifft nicht nur neu gegründete, sondern auch bestehende Personengesellschaften, die sich an die neuen Regelungen anpassen müssen. Diese umfassende Reform des Personengesellschaftsrechts stellt Rechtsanwender vor neue Herausforderungen. Die Darstellung der Reform bietet einen schnellen Überblick über die zentralen Änderungen und deren Konsequenzen. Professor Ring erläutert das neue Regelwerk umfassend und verständlich.