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Die Entwicklung des Zivilprozessrechts nach dem Krieg wird in diesem Buch umfassend behandelt, wobei der Bundesgerichtshof eine zentrale Rolle spielt. Der Autor analysiert die Fortschritte in der Rechtswissenschaft und die Korrekturen an starren Traditionen des Reichsgerichts. Ziel ist es, das Erreichte in Lehre und Praxis darzustellen und dabei dogmatische Argumente durch sachliche Gründe zu ersetzen. Praktische Probleme werden detailliert behandelt, und der Stand der Rechtsprechung wird bis Januar 1963 dokumentiert. Historische Aspekte werden gezielt zur besseren Verständlichkeit der Institutionen eingebracht.
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