Das schwedische Reichsgesetzbuch (Sveriges Rikes Lag) von 1734
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Am 1. 9. 1736 trat mit Sveriges Rikes Lag erstmals eine das gesamte Reichsgebiet umfassende, vollständige und ausschließliche Kodifikation für Schweden und Finnland in Kraft. Das Gesetzbuch, welches die Traditionen der Vergangenheit mit den Bedürfnissen seiner Entstehungszeit zu vereinbaren suchte, bestimmt bis heute strukturell das schwedische und finnische Recht. Es ist damit neben dem CIC der katholischen Kirche der letzte Vertreter des einst in Europa weit verbreiteten Typus der Vollständigen Kodifikation. Dieser Selbstbehauptungswille erforderte namentlich auf so instutionell bestimmten Rechtsgebieten wie dem Ehe-, Familien- und Erbrecht besondere Anstrengungen, um dem Schicksal des „Alterns der Kodifikationen“ (F. Kübler) zu entgehen. In diesem Rahmen stellen die Beiträge an ausgewählten Schwerpunkten die Geschichte des Gesetzbuchs von den ersten Plänen im 17. Jahrhundert bis zu den Reformen der Gegenwart vor.