Aktivierungsfähigkeit von selbsterstellter Standardsoftware zur anonymen Vermarktung gemäss Handels- und Steuerrecht
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Aus dem Bereich der immateriellen Güter ist Software der zur Zeit wohl bedeutsamste Problemkreis bei der Bilanzierungsfrage. In der vorliegenden Arbeit wird der Fall der «selbsterstellten Standardsoftware zur anonymen Vermarktung» herausgegriffen, bei dem die grundsätzliche Aktivierungsfähigkeit in der Literatur noch völlig umstritten ist. Es handelt sich dabei um die Aktivierungsfrage von fertigen oder noch im Stadium des Unfertigseins befindlichen Entwicklungsleistungen, die durch eine Vielzahl von beschränkten Nutzungsrechten vermarktet werden oder werden sollen. Während in den USA 1985 vom FASB ein spezielles Statement herausgegeben wurde, existieren in der Bundesrepublik Deutschland keine ausdrücklichen Regelungen für diesen Aktivierungsfall. In der Arbeit wird der Versuch unternommen, den Lösungsweg nach deutschem Handels- und Steuerrecht aufzuzeigen und damit eine aktuelle Lücke im Bereich der Bilanzierungsproblematik immaterieller Güter zu schliessen.