Der Begriff des Flüchtlings im schweizerischen Asylrecht
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Der Flüchtlingsbegriff des Asylgesetzes ist den einen zu weit, den anderen angesichts subtiler Arten moderner Verfolgung und vielfältiger existentieller Bedrohungen zu eng formuliert. Eine lehrbuchartige Darstellung der Praxis des Bundes will dem Praktiker zeigen, was der Flüchtlingsbegriff tatsächlich zu leisten vermag und wo politische Grundsatzentscheide, präjudizielle Erwägungen und die zugrundeliegenden Begrifflichkeiten Schranken setzen. Das Schutzbedürfnis eines Asylbewerbers verlangt, dass seine angebliche Gefährdung mit Blick auf die Zukunft beurteilt wird, dass alle glaubhaften Vorbringen für eine Prognose bezüglich künftig wahrscheinlicher Verfolgungsmassnahmen verwendet werden und die Verfahrensgarantie des Asylgesetzes in jedem Fall ernstgenommen wird.