Karlsruher Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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Dieser umfassende Kommentar zum OWiG orientiert sich an den in der Praxis entscheidungserheblichen Fragen und erörtert diese auf wissenschaftlichem Niveau in prägnanter und leicht verständlicher Weise. Er bietet auch dort Lösungsvorschläge an, wo Gerichtsentscheidungen bisher noch nicht vorliegen. Darüber hinaus trägt der Kommentar aber auch zur Fortentwicklung der Dogmatik des Ordnungswidrigkeitenrechts, insbesondere seines materiellen Teiles, bei. Da sich das Werk an einen unterschiedlich zusammengesetzten Benutzerkreis wendet, wurde besonderer Wert darauf gelegt, die einzelnen Vorschriften des OWiG in einer aus sich selbst heraus verständlichen Weise erschöpfend zu kommentieren und dabei auch Querverbindungen zu benachbarten Rechtsgebieten, vor allem zum Straf- und Strafprozeßrecht, aufzuzeigen. Den Bedürfnissen der Benutzer entsprechend enthält der Anhang u. a. eine Reihe bundesrechtlicher Regelungen, auf die das OWiG verweist oder an die es anknüpft, sowie eine größere Anzahl landesrechtlicher Zuständigkeitsvorschriften. Die Neuauflage verarbeitet alle Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur bis Jahresanfang 2000 und berücksichtigt u. a. - die große OWiG-Novelle vom 26. 1. 1998, von der mehr als 30 Paragraphen des Gesetzes betroffen sind und die vorrangig der Vereinfachung und Beschleunigung des Bußgeldverfahrens nach Einspruch, einschließlich des Rechtsbeschwerdeverfahrens, dient. - das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption mit seinen Änderungen der §§ 30, 40 und 130 OWiG - das Justizmitteilungsgesetz sowie - das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG). Die Verfasser sind als Richter am Bundesgerichtshof und Oberlandesgericht, als Staatsanwälte sowie als Strafrechtslehrer durch ihre praktische Tätigkeit und ihre Veröffentlichungen mit dem Recht der Ordnungswidrigkeiten seit Jahren eng verbunden: Bearbeitet von Prof. Dr. Joachim Bohnert, Freie Universität Berlin, Prof. Karlheinz Boujong, Vors. Richter am BGH a. D.; Karl-Heinz Kurz, OStA beim OLG Stuttgart; Joachim Lampe, Bundesanwalt beim BGH; Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, Universität Potsdam; Prof. Dr. Rudolf Rengier, Universität Konstanz; Prof. Dr. Klaus Rogall, Freie Universität Berlin, Martin Schmehl, Vors. Richter am OLG; Lothar Senge, Bundesanwalt beim BGH; Dr. Joachim Steindorf, Richter am BGH a. D.; Volkhard Wache, Bundesanwalt beim BGH; Hans-Joachim Weller, OStA am OLG Für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Verwaltungsbehörden, Wirtschaftsunternehmen und Verbände, Rechtswissenschaftler