Rechtsphilosophie und juristische Methodenlehre im Lichte der evolutionären Erkenntnistheorie
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Der Arbeit geht es in erster Linie darum, die von Karl Popper und Konrad Lorenz entworfene evolutionäre Erkenntnistheorie in die rechtsphilosophische Diskussion einzuführen und nachzuweisen, daß sie allein dazu in der Lage ist, sowohl einer leistungsfähigen Gesetzgebungslehre wie auch einer anwendungsbezogenen juristischen Methodologie als Grundlage zu dienen. Ein wichtiges Anliegen der evolutionären Erkenntnistheorie besteht darin, die unheilvolle Kluft zwischen den Geisteswissenschaften einerseits und den Naturwissenschaften andererseits zu überwinden. Entsprechend dieser Zielsetzung versucht die Arbeit auch, die Forschungsergebnisse anderer Wissenschaften für das Recht nutzbar zu machen: Zu nennen sind dabei insbesondere die mathematische Logik (Alfred Tarskis), die (vom philosophischen Positivismus völlig verkannte, von Popper indes klar herausgestellte) naturwissenschaftliche Forschungsmethode, die «Innate Value Theory» der Biologen (G. E. Pugh) und nicht zuletzt die Ergebnisse der heutigen Gehirnforschung, die allein eine wissenschaftliche Grundlage für Sprach- und Erkenntnistheorien abgeben können.