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Die Arbeit untersucht zwei zentrale Aspekte: die Bearbeitung des Strafrechts im Corpus iuris civilis durch die Glossatoren und die Entwicklung der Glossa ordinaria des Accursius. Im Fokus steht D. 48.19.18, das mit einer grundlegenden Frage des Strafrechts verbunden ist: der Einstellung zur Strafbarkeit des Versuchs. Die Auffassung, ob Strafe als Reaktion auf den bösen Willen des Täters oder auf den missbilligten Erfolg betrachtet wird, beeinflusst die Bewertung des Versuchs. Während einige Texte im Corpus iuris civilis, darunter Codex, Institutionen und Digestum, für diese Diskussion relevant sind, verbindet die Glossa ordinaria diese durch Verweise und präsentiert die bis etwa 1230 entwickelten Antworten. Sie stellt den Abschluss der wissenschaftlichen Bemühungen mehrerer Generationen dar. Die Analyse der voraccursischen Glossen, die in etwa 350 Handschriftencodices überliefert sind, zeigt die Entwicklung der Argumentation: Zunächst wird der fehlende Erfolg als entscheidend erachtet, während im Laufe der Zeit die Intention des Täters an Bedeutung gewinnt. Zudem wird deutlich, wie sehr Accursius als Kompilator auf seinen Vorgängern aufbaut. Die Dissertation, die auch den geistigen Kontext der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert berücksichtigt, wurde 1986 mit dem Friedrich Sperl-Preis ausgezeichnet.
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Cogitationis poenam nemo patitur (D. 48.19.18), Hans Peter Glöckner
- Jazyk
- Rok vydání
- 1989
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