Schloss vor Husum
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Vier Jahrhunderte umfaßt die Geschichte des Schlosses vor Husum: Sie reicht von der Errichtung 1577-82 durch Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf bis zur Restaurierung in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten durch den Kreis Nordfriesland. Das heute kulturelle Einrichtungen (Museum, Kreisarchiv, Musikschule) beherbergende Schloß wurde im Stil der niederländischen Renaissance als Nebenresidenz erbaut und diente vorwiegend als Witwensitz der Herzoginnen Augusta (gest. 1639) und Maria Elisabeth (gest. 1684). Mit der Vereinigung der gottorfischen Teile der Herzogtümer (1721) mit den dänischen wurde das Bauwerk Eigentum des dänischen Königshauses. Jahrzehnte leerstehend, verfiel es zusehends. Der schon drohende Abriß unterblieb; 1749 fällte man in Kopenhagen die Entscheidung, einen Umbau mit gleichzeitiger Ver-kleinerung der Gesamtanlage durchzuführen. Der mit dieser Umgestaltung betraute Landbaumeister Otto Johann Müller gestaltete das Schloß 1751/52 im barocken Zeitgeschmack um. Mit dem Abbruch des Mittelturms 1792 war von der ursprünglichen Anlage nur noch ein Torso verblieben; die Versteigerungen des Inventars 1751 und 1796 und die Verbringung zahlreicher Gemälde nach Kopenhagen noch im 19. Jahrhundert hatten auch die Innenräume ihrer repräsentativen Ausstattung beraubt. Einzig die prächtigen Schmuckkamine des 17. Jahrhunderts zierten nun noch die Wohn- und Diensträume des Husumer Amtmanns; diese übernahm 1867 die preußische Regierung für den Landrat des Kreises Husum. Erst vor rund einhundert Jahren wurden Kunsthistoriker wieder auf das Schloß mit seinen Zierkaminen aufmerksam. „Alles traurig vernüchtert“ schrieb Richard Haupt 1887 über den Bau, lobte aber gleichzeitig die Kamine: „Es gibt im Lande in dieser Weise nichts Schöneres.“ Erst in unseren Tagen ergab sich der Zugang zu diesen Kunstwerken für eine breitere Öffentlichkeit mit der Restaurierung des Schlosses, die 1973/74 begonnen wurde. Mit dem Umzug der Kreisverwaltung in einen Neubau war der Weg frei, das Gebäude in verschiedenen Bauabschnitten in den Zustand von 1752 zurückzuversetzen. Eine Zurückführung auf den Renaissancebau verbot sich aus bauhistorischen wie aus finanziellen Gründen. Der vorliegende monographische Band zur Geschichte des Schlosses vor Husum konzentriert sich in den wesentlichen Textbeiträgen auf die Glanzperiode dieses Bauwerks in der Gottorfer Zeit.