Grundsteuer-Kommentar
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Die Grundsteuer ist eine der Steuern mit der größten Breitenwirkung. Sie betrifft im wiedervereinigten Deutschland mehr als 29 Mio. wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes. Davon sind etwa 24 Mio. unbebaute und bebaute Grundstücke des Privat- und Betriebsvermögens sowie ca. 5 Mio. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (jeweils im Sinne des Bewertungsrechts). Die Grundsteuerfestsetzung für die steuerpflichtigen Einheiten bedingt ein kompliziertes Zusammenwirken der Finanzbehörden mit den steuerberechtigten Gemeinden. Wenn sich am Grundstück und damit am Einheitswert und dem Steuermessbetrag nichts geändert hat, ist die Grundsteuerfestsetzung Routine. Eine besondere Rolle spielen allerdings die Bewegungen auf dem Grundstücksmarkt und Veränderungen im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Hinzu kommen Probleme im Zusammenhang mit den Grundsteuerbefreiungen und dem Grundsteuererlass. Hier haben neben den rein grundsteuerlichen Fragen die verfahrensrechtlichen Probleme immer mehr an Bedeutung erlangt. Dieser Kommentar informiert den Praktiker zuverlässig über die Rechtsanwendung.