Kooperationspflichten im Versammlungsrecht
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Angesichts der Typik heutiger Großdemonstrationen ergibt sich das Problem, ob das vorhandene klassische Eingriffsinstrumentarium des Ordnungsrechts zur Lösung aller denkbaren Konfliktsituationen ausreicht. Innere Sicherheit und Gewährleistung realer Freiheit zwingen zu der Überlegung, ob nicht rechtlich geordnete Instrumente der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens, insbesondere die Kooperation der Beteiligten, eine konfliktsteuernde Lösung bieten. Die Untersuchung grundrechtsdogmatischer Vorgaben führt zu dem Ergebnis, daß eine Novellierung des Versammlungsrechts durch die gesetzliche Verankerung und Ausgestaltung eines Kooperationsverfahrens zu erfogen hat, um auf diesem Wege den Schutz und die Optimierung der kollektiven Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.