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Die 3. Festschrift für Ulrich von Lübtow (1900-1995), der 1948 an die Freie Universität Berlin berufen wurde, umfasst verschiedene Themenbereiche. I. Rechtsgeschichte und Römisches Recht behandelt unter anderem den Paragraphen, die Unterbeschäftigung in Athen, Aequitas und summum ius sowie die Grenzen von Zeitbegriffen im römischen Recht. Es werden auch Statuswechsel nach der lex Irnitana und die Lehren Papinians zum legatum per praeceptionem thematisiert. II. In der rechtlichen Fortentwicklung und rechtspolitischen Dimension wird auf die römischen Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit in der polnischen Zivilprozessordnung eingegangen. Weitere Beiträge befassen sich mit der Erbenhaftung, dem Schatz im Neuen Testament und Goethes Faust, sowie der Begriffsbildung von Lübtows zum Anwartschaftsrecht. Aktuelle Themen wie der Erwerb von Grundstücken in der ehemaligen DDR und die Freiheit der freien Berufe werden ebenfalls behandelt. III. Im Bereich Erbrecht werden das Erbrecht des ungeborenen Kindes, die Rechtsnatur des Erbschaftsanspruchs und Problematiken des eigenhändigen Testaments nach § 2247 BGB diskutiert. Weitere Themen sind die Auslegungsbedürftigkeit von Bezugsrechtsregelungen in der Lebensversicherung, die Gesamtrechtsnachfolge in Mietverhältnisse sowie der Schutz der Nachlassgläubiger bei bestimmten Erbschaftsformen.
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Tradition und Fortentwicklung im Recht, Klaus Slapnicar
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