Zur Umsetzung der Richtlinie des Rates über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt
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Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich um ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des Umweltbundesamtes zur Vorbereitung der innerstaatlichen Umsetzung der Richtlinie 90/313/EWG erstellt wurde. Diese besagt, daß alle natürlichen und juristischen Personen der Europäischen Gemeinschaft ein Recht auf Zugang zu Informationen über die Umwelt haben. Um einen verbesserten Umweltschutz zu ermöglichen, muß dabei kein Nachweis eines Interesses abgegeben werden. Bei der Erarbeitung des Gutachtens mußten folgende Stichworte besondere Berücksichtigung finden: Gesetzesgebungskompetenz, Gesetzesvorbehalte, Verfahrensregelungen, europarechtliche Vorgaben, Grundbegriffe, Umsetzungsmodelle, Eigentumsschutz, Rechtsschutz, Berufsfreiheit, Ausgestaltung des Informationszugangs sowie Ausnahmetatbestände.