"Hilfe zur Arbeit"
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Vor dem Hintergrund der ansteigenden Arbeitslosigkeit Anfang der 80er Jahre und der daraus resultierenden „Reform“ des Arbeitsförderungsgesetzes 1982 wurde die im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in den §18-20, 25 formulierte „Hilfe zur Arbeit“ von den Städten und Gemeinden verstärkt als Instrument der kommunalen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik eingesetzt. Durch eine Reihe von Landesprogrammen wurden die Kontingente von befristeten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen für die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt erhöht. Neben der konkreten Hilfe für Sozialhilfeempfänger sollen die kommunalen Haushalte so von den finanziellen Folgen der Dauerarbeitslosigkeit entlastet werden. In der vorliegenden Fallstudie (Stadt Bremen) wurden von den Autoren Akten von Empfängern von Lebensunterhalt, die gleichzeitig Kontakt zur Hilfe zur Arbeit hatten, ausgewertet. Zusätzlich wurden qualitative Interviews mit Sachbearbeitern der Sozialbürokratie durchgeführt. Die Aktenauswertung erlaubte Einblicke in die sozio-demographische Struktur, psycho-soziale Problemlagen und den Lebensverlauf der Betroffenen. Es konnten außerdem Erkenntnisse über Selektionsmechanismen bei der Vermittlung in die Maßnahme der Hilfe zur Arbeit gewonnen werden. Die Ergebnisse dieser Studie belegen, dass bei der heutigen heterogenen Armutspopulation die Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit stärker auf die unterschiedlichen Gruppen in der Sozialhilfe zugeschnitten werden müssen.