Die Schiedsstellen für Arbeitsrecht
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Aufgrund der Verpflichtung im Staatsvertrag zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wurden die Konfliktkommissionen als Gremien zur Entscheidung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten auf Betriebsebene von Schiedsstellen für Arbeitsrecht abgelöst. Im Einigungsvertrag wurde die Fortgeltung dieses Gesetzes in den fünf neuen Ländern vereinbart. Die vorliegende Arbeit zeigt, wie die Schiedsstellen für Arbeitsrecht in das bundesrepublikanische Rechtssystem eingeordnet werden können und dieses als zusätzliches Element untergerichtlicher Streitentscheidung im Arbeitsrecht ergänzen. Darüber hinaus werden Lösungsvorschläge für besonders wichtige Einzelfragen vorgestellt. Ein rechtspolitischer Ausblick rundet die Arbeit ab. Zum besseren Verständnis enthält ein Anhang Schaubilder, ein weiterer einschlägige Gesetzesbestimmungen der DDR.