Richtergesetz
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Der vorliegende Kommentar zum Richtergesetz war ursprünglich als Bestandteil von Band I des fünfbändigen, umfassenden Standardwerkes „Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht (GKÖD)“ konzipiert. Die außerordentliche Fülle des zu kommentierenden Stoffes hat dazu geführt, daß allein dieser Band I heute mehr als 6000 Seiten umfast. Zahlreiche Anregungen und Anfragen haben Herausgeber und Verlag veranlasst, den Kommentar zum Richtergesetz als Einzelausgabe vorzulegen. Damit wird all den Benutzern die Möglichkeit gegeben, diesen Kommentar für ihre Arbeit zu verwenden, deren Interesse sich speziell auf dieses Teilgebiet des öffentlichen Dienstrechts richtet. Die Einzelausgabe entspricht in Grundstruktur und Anlage, Aufbau und Systematik der Kommentierung den für den GKÖD entwickelten Kriterien. Der Zielsetzung des GKÖD folgend wird das Richtergesetz umfassend und unter Berücksichtigung der gesamten Rechtsprechung sowie neuester wissenschaftlicher Fachliteratur kommentiert. Sämtliche richterrechtliche Regelungen, auf die Bezug genommen ist, werden in die Kommentierung einbezogen.