Grundrechtsschutz gegen sich selbst
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Die Problematik «des Grundrechtschutzes gegen sich selbst» ist von erheblicher gesellschaftspolitischer Relevanz. Hinter dieser Formulierung verbirgt sich im wesentlichen die Frage, ob ein Grundrechtsschutz auch von demjenigen in Anspruch genommen werden muß, der die Hilfe Dritter nicht einfordert oder sogar ablehnt. Dabei sind so unterschiedliche Lebensbereiche angesprochen wie Tabak- und Alkoholkonsum, Heilbehandlung, Suizid, Euthanasie, Hungerstreik, Lügendetekortests, Peep-Shows, Prostitution, Arbeitsschutz etc. Aus verfassungstheoretischer Sicht ist dabei zu klären, ob es sich um einen Aspekt des funktionalen Grundrechtsverständnisses handelt. Zudem wird untersucht, inwieweit die Verfassung und das einfache Recht ein Instrumentarium zum Schutz des einzelnen vor sich selbst bereithält.