Bankrottdelikte und übertragende Sanierung
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Der Geschäftsführer einer in der Krise befindlichen GmbH bewegt sich - will er die Gesellschaft durch eine übertragende Sanierung retten - bei der Übertragung von Vermögensgegenständen im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlich sinnvoller Weiterverwertung des Vermögens und Bankrottstrafbarkeit. Das steigende Interesse der Insolvenzpraxis an der Erhaltung der Unternehmen und die Entwicklung verschiedener Sanierungsmodelle kollidiert mit den überkommenen strafrechtlichen Vorschriften. Ausgehend von den zivil- und strafrechtlichen Vorgaben untersucht der Autor die verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten (durch Sanierungs-, Betriebsübernahme- und Auffanggesellschaft) anhand eines konkreten Beispiels auf ihre strafrechtliche Relevanz und entwickelt Kriterien zur Abgrenzung der strafbaren Aushöhlung des Gesellschaftsvermögens von der übertragenden Sanierung.
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Bankrottdelikte und übertragende Sanierung, Randolf Mohr
- Jazyk
- Rok vydání
- 1993
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Bankrottdelikte und übertragende Sanierung
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Randolf Mohr
- Vydavatel
- Verl. Kommunikationsforum Recht, Wirtschaft, Steuern
- Rok vydání
- 1993
- ISBN10
- 3814580370
- ISBN13
- 9783814580371
- Kategorie
- Společenské vědy
- Anotace
- Der Geschäftsführer einer in der Krise befindlichen GmbH bewegt sich - will er die Gesellschaft durch eine übertragende Sanierung retten - bei der Übertragung von Vermögensgegenständen im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlich sinnvoller Weiterverwertung des Vermögens und Bankrottstrafbarkeit. Das steigende Interesse der Insolvenzpraxis an der Erhaltung der Unternehmen und die Entwicklung verschiedener Sanierungsmodelle kollidiert mit den überkommenen strafrechtlichen Vorschriften. Ausgehend von den zivil- und strafrechtlichen Vorgaben untersucht der Autor die verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten (durch Sanierungs-, Betriebsübernahme- und Auffanggesellschaft) anhand eines konkreten Beispiels auf ihre strafrechtliche Relevanz und entwickelt Kriterien zur Abgrenzung der strafbaren Aushöhlung des Gesellschaftsvermögens von der übertragenden Sanierung.