Stoffliche Belastung der Gewässer durch die Landwirtschaft und Massnahmen zu ihrer Verringerung
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Auf der 3. Internationalen Nordsee-Schutzkonferenz 1990 haben sich die Minister der Nordsee-Anliegerstaaten verpflichtet, die Einträge von Nährstoffen und bestimmten Pestiziden bis 1995 – bezogen auf 1985 – um die Hälfte zu reduzieren. Während durch eine verbesserte Abwasserklärung und durch den Ersatz von Waschmittelphosphaten die Ammoniumgehalte wieder den Stand der Nachkriegszeit erreicht haben und auch die Phosphatgehalte bereits erheblich verringert werden konnten, ist jedoch ein Absinken der Nitratgehalte, die überwiegend durch landwirtschaftliche Einträge verursacht werden, nicht festzustellen. Die Landwirtschaft als Hauptverursacher der Gewässerbelastung mit Nährstoffen und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen wird im Unterschied zu anderen Branchen nicht nach dem Verursacherprinzip haftbar gemacht und zur Vermeidung veranlaßt. Heute erkennen fast alle Unterzeichner der Nordsee-Schutzakte, daß sie wegen der ungenügenden Reduktion der Einträge aus der Landwirtschaft die eingegangenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen können. Aus diesem Anlaß schlägt die untersuchende Pilotgruppe in ihrer Studie Maßnahmen vor, die ordnungsrechtliche, ökonomische und organisatorische Bereiche betreffen. Die Realisierung der vorgestellten Maßnahmen verringert nicht nur die stofflichen Einträge aus der Landwirtschaft in die Nordsee, sondern vermindert auch die Belastung für andere Ökosysteme.