Abgeordnetendiäten und staatliche Fraktionsfinanzierung in den fünf neuen Bundesländern
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Über ihre finanzielle Ausstattung entscheiden die Abgeordneten auch in den neuen Bundesländern selbst. Dieses Grundproblem führt zu den bekannten Mißständen: In fraktionsübergreifender Einigkeit genehmigen sich auch ostdeutsche Parlamentarier mittels undurchsichtiger Regelungen großzügige Übergangsgelder, eine überzogene Altersversorgung und üppige Fraktionszuschüsse. Ostdeutsche Besonderheiten sind z. B. Sonder-Altersversorgungen für die ersten Landtage, die Vielzahl von Funktionszulagen und die Indexierung der Entschädigung in der Thüringer Verfassung. Etliche Regelungen und Praktiken der ostdeutschen Abgeordneten- und Fraktionsfinanzierung halten einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Abhilfe bietet ein transparentes Verfahren und eine wirksame Rechnungshof-Kontrolle.