Gesamthaftungsverhältnisse
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Im Jahre 1989 hatte mit dem Bundesgerichtshof erstmals ein oberstes Gericht die Gelegenheit, zu dem seit Jahrzehnten umstrittenen Problem der mehrfachen Drittsicherung einer Forderung Stellung zu beziehen. Der Bundesgerichtshof sprach sich für einen Ausgleich zwischen den Drittsicherern nach Maßgabe der Gesamtschuldregeln aus. In der vorliegenden Untersuchung wird der Versuch unternommen, alle Konstellationen der Mehrfachsicherung einer Forderung dogmatisch zu durchdringen. Neben der Herausbildung eines neuartigen Gesamthaftungsverhältnisses befaßt sich die Untersuchung mit Detailproblemen bei der konkreten Abwicklung des Ausgleichs, mit der Berechnung des Ausgleichs sowie mit dem Einfluß einzelner banktypischer Klauseln auf das Verhältnis der Drittsicherer.