Multikausale Schäden in der gesetzlichen Unfallversicherung
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Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben die Aufgabe, „... mit allen geeigneten Mitteln ...“ den Menschen in der Arbeitswelt vor schädigenden Einflüssen und ihren Folgen zu schützen, gegebenenfalls unvermeidbare Folgen zu entschädigen. Die für die gesetzliche Unfallversicherung relevanten schädigenden Einflüsse können sich beim einzelnen Versicherten in Form von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten konkretisieren. Der Umfang der Einstandspflichten der Unfallversicherungsträger wird im Einzelfall vor allem durch die geltenden Kausalitätsregeln festgelegt. Mit der vorliegenden Neuerscheinung wird eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Grenzen der Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung angesichts des Problemkreises der multikausalen Verursachung vorgelegt. Dabei werden auch die Auswirkungen der geforderten Beweislastumkehr auf die dogmatische Struktur der gesetzlichen Unfallversicherung untersucht. Es wird versucht, die enge Verknüpfung zwischen Haftungs- und (Sozial-)Versicherungsrecht aufzuzeigen, um, so weit wie möglich, Brücken zum Zivilrecht zu schlagen. Rechtlich tragfähige Argumente für die bereits laufende rechtspolitische Diskussion der erwähnten Probleme werden aufgezeigt.