Der hauptamtliche Vorstand der gesetzlichen Krankenkassen
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Mit Inkrafttreten des letzten Teils des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) am 1.1.1996 wird die Innenorganisation der Krankenkassen einschneidend geändert. Im Gegensatz zu anderen Teilen der Reform, die vor und nach Erlaß des GSG im Mittelpunkt einer heftigen Diskussion standen, wurde die Organisationsreform bisher allenfalls am Rande behandelt. Gegenstand dieser Untersuchung ist die Stellung des neuen Vorstandes der Krankenkassen in der geänderten Krankenversicherungsordnung. Sie richtet sich damit vor allem an die Mitglieder der hauptamtlichen Vorstände, die die Organisationsvorschriften anwenden müssen. Ihnen soll ein Lösungsvorrat für die bei Anwendung des neuen Rechts voraussichtlich auftretenden Probleme an die Hand gegeben werden. Dies reicht von einfachen technischen Fragen bis hin zu schwierigen Problemen, ausgelöst durch die Forderung nach wettbewerblichem Handeln auf der einen und öffentlich-rechtlichen Prinzipien auf der anderen Seite.