Regionalisierung des ÖPNV
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Die Bahnreform zum 1. Januar 1994 und das Inkrafttreten der Bahnregionalisierung zwei Jahre später ist eine „Jahrhundertreform“ im öffentlichen Nahverkehr. Dabei übernehmen die Länder bzw. die Kommunen die Planungs-, Organisations- und Finanzverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Auch für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat diese Reform weitreichende Konsequenzen. Durch dezentrale Strukturen, die Schaffung von Wettbewerb sowie eine Neukonzeption des Verkehrsangebotes sollen Bahnen und Busse deutlich attraktiver werden. Die Verkehrsunternehmen sollen fortan als Unternehmen am Markt agieren und für nicht kostendeckende Verkehre einen Ausgleich bekommen. Als Antwort auf diese Neustrukturierung des Nahverkehrsmarktes war eine Vielzahl von Anpassungen vorhandener Gesetze und Finanzierungsregelungen notwendig. Diese Neuerscheinung wendet sich vor allem an die in der Praxis verantwortlichen Entscheidungsträger, sie gibt einen umfassenden Überblick über die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bund und Ländern.