Staatliche Kapitalbeteiligungen an Unternehmen und das Beihilfenverbot gem. Art. 92 EG-V
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Ohne wirksame EG-Kontrolle staatlicher Beihilfen auch im Bereich von staatlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen lassen sich die gewünschten Wohlstandsgewinne aus europaweitem Wettbewerb nicht realisieren. Gleichzeitig müssen Mitgliedstaaten aber wie Private unternehmerisch tätig werden und öffentliche Aufgaben in Unternehmen ausgliedern dürfen. Mit vorliegender Arbeit werden ein Überblick über die möglichen Fallkonstellationen gegeben, die materiellen Bewertungskriterien konkretisiert und auf ihre Anwendungstauglichkeit geprüft, die Prüfungs- und Untersagungskompetenzen der Kommission gegenüber den Gestaltungsbefugnissen der Mitgliedstaaten abgegrenzt und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes, insbesondere für Konkurrenzunternehmen, ausgelotet.
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Staatliche Kapitalbeteiligungen an Unternehmen und das Beihilfenverbot gem. Art. 92 EG-V, Hans Christoph Pape
- Jazyk
- Rok vydání
- 1996
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Platební metody
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- Titul
- Staatliche Kapitalbeteiligungen an Unternehmen und das Beihilfenverbot gem. Art. 92 EG-V
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Hans Christoph Pape
- Vydavatel
- Lang
- Rok vydání
- 1996
- ISBN10
- 3631304218
- ISBN13
- 9783631304211
- Série
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Ohne wirksame EG-Kontrolle staatlicher Beihilfen auch im Bereich von staatlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen lassen sich die gewünschten Wohlstandsgewinne aus europaweitem Wettbewerb nicht realisieren. Gleichzeitig müssen Mitgliedstaaten aber wie Private unternehmerisch tätig werden und öffentliche Aufgaben in Unternehmen ausgliedern dürfen. Mit vorliegender Arbeit werden ein Überblick über die möglichen Fallkonstellationen gegeben, die materiellen Bewertungskriterien konkretisiert und auf ihre Anwendungstauglichkeit geprüft, die Prüfungs- und Untersagungskompetenzen der Kommission gegenüber den Gestaltungsbefugnissen der Mitgliedstaaten abgegrenzt und die Möglichkeiten des Rechtsschutzes, insbesondere für Konkurrenzunternehmen, ausgelotet.