Die Beweislastverteilung im UN-Kaufrecht
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Das Gelingen der mit dem UN-Kaufrecht beabsichtigten Rechtsvereinheitlichung hängt davon ab, ob sich eine einheitliche Anwendungspraxis zum CISG herausbildet. Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Verteilung der Beweislast zu. Nur wenn diese aus dem UN-Kaufrecht selbst entwickelt wird, kann vermieden werden, daß die Durchsetzung eines Anspruchs im Falle der Beweislosigkeit in einem Staat scheitert, während sie in einem anderen Staat aufgrund entgegengesetzter Zuweisung des Beweisrisikos in dessen nationalem Recht Erfolg hat. Der Verfasser weist zunächst nach, daß die Verteilung der Beweislast im UN-Kaufrecht tatsächlich - wenn auch in den meisten Fällen nicht ausdrücklich - geregelt worden ist. In diesem Zusammenhang zeigt er Methoden auf, mit deren Hilfe anschließend im Hauptteil der Arbeit die Beweislastverteilung detailliert für jede einzelne Norm und mögliche Streitkonstellation des UN-Kaufrechts (mit Ausnahme der Frage des Vorliegens von Vertragsverletzungen des Verkäufers) ermittelt wird.