Das neue kommunale Verfassungsrecht in Niedersachsen
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Das kommunale Verfassungsrecht in Niedersachsen hat 1996 die tiefgreifendste Reform seit seiner Einführung erfahren. Zu den markantesten Änderungen des „Gesetzes zur Reform des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts“ gehören die Abschaffung der sogenannten „Doppelspitze“ zu Gunsten einer eingleisigen Führungsstruktur, eine Stärkung der Stellung der Kollegialorgane und ihrer Mitglieder sowie eine verbesserte Beteiligung der Einwohner durch die neuen Institute „Bürgerbegehren“ und „Bürgerentscheid“. Der Band informiert ausführlich und praxisnah über das neue Recht und seine Hintergründe in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Darstellung. Er richtet sich an jeden, der beruflich, ehrenamtlich oder aus sonstigem Interesse mit dem niedersächsischen Kommunalrecht befasst ist. Ein Anhang enthält u. a. die neue Gemeindeordnung und die neue Landkreisordnung in der ab 1. November 1996 geltenden Fassung sowie die Übergangs- und Schlussvorschriften des Reformgesetzes. Der Autor: Robert Thiele, Leiter des für das kommunale Verfassungsrecht zuständigen Referats im Niedersächsischen Ministerium des Innern