Natur, Herrschaft, Recht
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Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Frage, ob sich in der kritischen Gesellschaftstheorie Adornos, die zugleich immer auch als Erkenntnis- und Geschichtsphilosophie zu begreifen ist, Grundrisse eines eigenen rechtsphilosophischen Ansatzes entdecken lassen, die die Basis für die Begründbarkeit eines negativen Naturrechts darstellen. Die heutige Gesellschaft, sei sie nun totalitär oder relativ demokratisch ausgerichtet, gehorcht, Adorno zufolge, bis in die psychischen Feinstrukturen ihrer Mitglieder hinein, der Gesetzmäßigkeit des absolut gewordenen Identitätsprinzips. Das Allgemeine ist kein Allgemeines aus den Einzelnen, sondern eine Allgemeinheit über die Einzelnen, die sich zu einer neuen, einer zweiten Natur verselbständigt hat. Im Verlaufe der Dialektik der Aufklärung, der Entstehungsgeschichte des abendländischen Subjekts, hat sich das Verhältnis von Objektivität und Subjektivität umgedreht: Die Subjekte werden zu Objekten, das System, dem die Natur als ganz Anderes entgegengesetzt bleibt, zum Subjekt. Damit bleibt gesellschaftliche Wirklichkeit, gemessen an ihrem insbesondere idealistischen Wahrheitsanspruch, unwahr, stellt sie sich als Unrecht dar, zeigt sich die Ungerechtigkeit des Ganzen. Adornos Rechtsdenken ist daher konsequenterweise ein Denken des alles durchziehenden Unrechts, in dem das Recht des Besonderen, das Adorno insbesondere gegen Regel einklagt, nurmehr negativ bestimmt zu werden vermag. Diese Bestimmung kann nur in einem Ansatz negativ dialektischen Naturrechts erfolgen. Dabei erweist sich das alttestamentarische Bilderverbot als Urrecht seines nichtidentischen Substrates, der inneren, unbeschädigten Natur des Besonderen.