Stabilitätspakt für Europa
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Wird der Euro so hart werden wie die D-Mark? Die Europäische Währungsunion ist ein in der Geschichte beispielloser Großversuch, dessen Erfolg nicht zuletzt von der Beantwortung dieser Frage abhängt. Der vom Bundesfinanzminister Ende 1995 vorgeschlagene «Stabilitätspakt für Europa» soll für die 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten sicherstellen, die die einheitliche Währung einführen und somit der Disziplinierungswirkung der Konvergenzkriterien nicht mehr ausgesetzt sein werden. Angestrebt wird eine stärkere Verrechtlichung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (Art. 104c EGV i. V. m. dem 5. Protokoll) und der dort angedrohten Sanktionen. In der Studie werden die Entwürfe des Bundesministeriums der Finanzen vom Sommer 1996 und der EG-Kommission vom Oktober 1996 zur sekundärrechtlichen Umsetzung des Stabilitätspakts ebenso analysiert wie die lange Zeit offen gehaltene Option eines «freistehenden» (völkerrechtlichen) Stabilitätspakts. Die Beschlüsse des Europäischen Rates von Dublin (Dezember 1996) sind ebenfalls eingearbeitet.