Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Patienten und die ärztliche Schweigepflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
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In kaum einem anderen Bereich fließen Informationen und Daten so umfangreich wie im System der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt ist berechtigt und verpflichtet, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkasse alle Patientendaten mitzuteilen, die für die Leistungsabrechnung erforderlich sind. Diese ärztlichen Auskunfts- und Mitteilungspflichten stehen in einem Spannungsverhältnis zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Persönlichkeitsrecht des Patienten. Ausprägung dieses verfassungsrechtlich geschützten Rechts (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Arbeit untersucht das Verhältnis dieses Rechts zur ärztlichen Schweigepflicht sowie zum ärztlichen Schweigerecht und stellt systematisch dar, inwieweit das Persönlichkeitsrecht des Patienten und die Schweigepflicht des Arztes der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Grenzen setzen.