Europäische Betriebsräte-Gesetz
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Mit Inkrafttreten des Europäische Betriebsräte-Gesetzes (EBRG) ist die EU-Richtlinie 94/45/EG des Rates in deutsches Recht umgesetzt worden. Durch das EBRG werden in der Bundesrepublik Deutschland die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in ca. 270 größeren gemeinschaftsweit tätigen deutschen Unternehmen und Konzernen eine Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer über die nationalen Grenzen hinweg gewährleistet wird. Der grenzübergreifende Dialog mit den unternehmerischen Entscheidungsträgern soll vor allem den Arbeitnehmern zugute kommen, die nicht im Inland beschäftigt sind. Das EBRG ergänzt insoweit das Betriebsverfassungsgesetz, dessen Geltungsbereich an den deutschen Grenzen endet. Im Rahmen gesetzlicher Mindestvoraussetzungen bleibt es vorrangig der Autonomie der Sozialpartner überlassen, wie sie die grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer gestalten wollen. Es können sowohl zentrale Europäische Betriebsräte als auch dezentrale Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren vereinbart werden. Erst bei Nichtzustandekommen einer Vereinbarungslösung ist zur Sicherstellung eines grenzübergreifenden Dialogs ein „Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes“ zu errichten. In diesen Bereich liegen die Schwerpunkte der vorliegenden Kommentierung, welche die gesetzlichen Bestimmungen praxisnah erläutert. Der Autor ist Referent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Er war bei den Beratungen der EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte und ihre Umsetzung in deutsches Recht unmittelbar beteiligt.