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Rechtsetzungsbefugnis der Berufsgenossenschaften und Fachaufsicht

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Eine klassische Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die der Prävention. Sie hat mit dem Erlaß des SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) eine grundsätzliche Bestätigung und Ausweitung in Richtung der Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erhalten. Zu den Präventivleistungen der Unfallversicherung gehört der Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften durch die Berufsgenossenschaften. Die berufsgenossenschaftliche Satzungsgewalt weist allerdings verschiedene Besonderheiten auf, die einerseits mit der staatlichen Gesamtverantwortung, andererseits mit dem Organisationsgefüge der gewerblichen Berufsgenossenschaften und ihrem Verhältnis zur staatlichen Gewerbeaufsicht zusammenhängen. Die sich aus diesem Spannungsverhältnis von berufsgenossenschaftlicher Satzungsgewalt und staatlichen Aufsichtsbefugnissen ergebenden Fragen werden in dieser Veröffentlichung untersucht und vom Autor beantwortet.

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1997

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