Die Entkriminalisierung im Bereich der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung
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Nach der Praxis der Strafgerichte stellt jede fahrlässige Rechtsgutsverletzung bis hin zur Grenze des Zufalls strafwürdiges Unrecht dar. In der Rechtslehre herrscht hingegen weitgehend Einigkeit, daß die Strafbarkeit fahrlässigen Verhaltens eingeschränkt werden muß. In den Einzelheiten besteht jedoch eine verwirrende Vielzahl unterschiedlicher und sich widersprechender Ansichten. Die Bandbreite reicht dabei von dem bloßen Appell an die Rechtsprechung, die Sorgfaltspflichten herabzusetzen, bis hin zu der These, schon de lege ferenda könne die leichte Fahrlässigkeit generell straflos bleiben. Die bisherigen Überlegungen zur Entkriminalisierung fahrlässigen Verhaltens leiden darunter, daß die jeweiligen Reformziele zumeist lediglich kurz in den Raum gestellt werden, eine Auseinandersetzung mit anderen Ansichten aber kaum stattfindet. Ein Defizit ist es insbesondere, daß der für die Reform der Fahrlässigkeitsstrafbarkeit grundlegenden Frage nach der Rolle des Erfolgsunrechts aus dem Weg gegangen wird. In seiner Freiburger Dissertation unterzieht der Verfasser die bisherigen Lösungsansätze einer umfassenden Kritik. Er weist nach, daß die Pönalisierung von Handlungen, die jedem um Normeinhaltung bemühten Bürger unterlaufen können, mit den herkömmlichen Strafzwecken unvereinbar ist. In einem interdisziplinär angelegten Abschnitt wird dargestellt, daß auch der Eintritt schwerer Erfolge nicht zur Strafbarkeit leicht fahrlässigen Verhaltens zwingt. Nach Erörterung anderer Vorschläge zur Umschreibung der strafwürdigen qualifizierten Fahrlässigkeit und unter Einbeziehung rechtsvergleichender Aspekte formuliert der Verfasser einen Reformvorschlag, wonach die strafrechtliche Verantwortlichkeit erst bei leichtfertigem Verhalten beginnen soll. Diese Lösung stellt zwar einen Bruch mit der überkommenen Dogmatik dar; in einem umfassenden historischen Abschnitt wird jedoch gezeigt, daß sich die Ausklammerung leichter Fahrlässigkeitsformen auf in Vergessenheit geratene Traditionen