Europäische Integration als Verfassungsproblem in Frankreich
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Der Autor analysiert - anhand einschlägiger Gerichtsentscheidungen und der rechtswissenschaftlichen Literatur - die Entwicklung des französischen „Europaverfassungsrechts“ von seinen Anfängen bis heute. Die französische Verfassungsordnung ist historisch durch Dogmen geprägt worden (Grundsatz der „souveraineté de la loi“, Prinzip der nationalen Souveränität), die der Integrationsteilnahme auf verschiedenen Ebenen erhebliche Hindernisse bereiteten. Der Verfasser schildert, wie die französischen Gerichte im Verlaufe eines tiefgreifenden Prozesses der Umorientierung diese Dogmen überwanden bzw. entschärften. Besonders eingehend behandelt wird die neuere Judikatur des Conseil Constitutionnel bis zu den Maastricht-Entscheidungen von 1992. Diese haben einerseits das richterrechtliche System von Übertragungsschranken für den einfachen Gesetzgeber weiter verfeinert, andererseits jedoch am Grundsatz der Kontrollfreiheit des verfassungsändernden Übertragungsgesetzgebers nichts geändert. Gerade aus deutscher Sicht ist die vom Verfasser bei diesen Punkten aufgezeigte Typik des französischen Konzepts verfassungsrechtlicher Integrationsgrenzen von hohem Interesse.